Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R
Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06
Auch dann muss der Versicherte die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich rechtzeitig vor Fristablauf ärztlich feststellen lassen und der Krankenkasse melden, will er das Erlöschen oder das Ruhen des Leistungsanspruchs vermeiden (BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 1).Unter diesen engen Voraussetzungen kann die Unrichtigkeit der ärztlichen Beurteilung gegebenenfalls auch durch die nachträgliche Einschätzung eines andern ärztlichen Gutachters nachgewiesen werden und der Versicherte ausnahmsweise rückwirkend Krankengeld beanspruchen (BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 1).
- BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R
Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06
Der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im Hinblick auf das konkret bestehende Versicherungsverhältnis (Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-2500 § 44 Nr. 10;… SozR 4-2500 § 44 Nr. 6).Die Vorschrift ist nicht als bloße Zahlungsvorschrift zu verstehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10;… SozR 4-2500 § 44 Nr. 12).
- BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R
Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06
Die Meldeobliegenheit ist vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes zu erfüllen, auch nach einer vorübergehend leistungsfreien Zeit, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit seit Beginn durchgängig fortbestanden hat (BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 4).
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R
Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06
Sie sind daher unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit nur dann krankheitsbedingt arbeitsunfähig, wenn sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, auch leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich zuvor zwecks Erlangung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestellt haben (BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 9). - BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06
Der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im Hinblick auf das konkret bestehende Versicherungsverhältnis (…Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; SozR 4-2500 § 44 Nr. 6). - BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 KR 2151/06
Die Vorschrift ist nicht als bloße Zahlungsvorschrift zu verstehen (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; SozR 4-2500 § 44 Nr. 12).